NSU-Prozess: Das Boot ist voll.

Im Nachhinein bin ich froh darüber, daß die Nürnberger Prozesse von 1945 bis 1949 nicht in der Verantwortung der bayerischen Justiz durchgeführt wurden. Denn sonst gäbe es nicht nur keine Ton- und Bildaufnahmen dieser Verfahren, sondern ich hätte vielleicht auch nie etwas darüber in meiner Tageszeitung lesen können.

Der NSU-Prozess, der ab April vor dem OLG München durchgeführt werden wird, steht zwar nicht in der Kategorie der vorgenannten Prozesse, wird aber aufgrund der ihm zugrundeliegenden Taten und der offenen Fragen, insbesondere zur staatlichen Verwicklung in diese, einer der wichtigsten Terrorismusprozesse in der Geschichte Deutschlands sein. Das Interesse der Öffentlichkeit ist, nicht überraschend, groß. Das Interesse der Richter an diesem Interesse der Öffentlichkeit ist, auch nicht unbedingt überraschend, eher gering.

OLG München PresseplätzeDas OLG München sucht keinen größeren Saal, bietet keine Video-Übertragung in einen angrenzenden Saal für Journalisten und teilt die Sitzplätze für Journalisten danach zu, wer am schnellsten e-mailt oder faxt. Das Ergebnis ist besonders eklatant, weil kein türkisches oder türkischsprachiges Medium zum Zuge kam, obwohl 8 der 10 Mordopfer türkische Staatsbürger oder türkischer Herkunft waren und gerade wegen dieser türkischen Herkunft ermordet wurden. Das Gericht weigerte sich ausdrücklich, einem Vertreter der türkischen Botschaft einen festen Platz im Zuschauerraum zuzubilligen.

Vertreter der türkischen Regierung bezweifeln die Unparteilichkeit des Gerichts. Das tue ich nicht. Die Richter am OLG München sind nicht parteiisch. Sie sind nur dumm. Sie sind beschränkte Juristen, die die Regel, daß des Juristen erster Blick ins Gesetz zu fallen hat, insofern missverstehen, als sie glauben, daß ein Jurist nur ins Gesetz blicken dürfe. Juristen dürfen aber auch denken. Sie dürfen kreativ sein. Sie dürfen sich der Rolle der Justiz über den Einzelfall hinaus bewußt sein. Die Argumentation des OLG München, daß man sich streng an die StPO und das GVG halte und daß alles darüber Hinausgehende nicht zu interessieren habe, erinnert doch verheerend an die Ausflüchte nach der Art „das war nicht meine Aufgabe“, „das lag nicht in meiner Zuständigkeit“ und „ich hielt mich exakt an die Vorschriften“ wie sie aus einem anderen historischen Prozess bekannt sind.

Dies läßt für die Prozessführung nichts Gutes ahnen. Da der Untersuchungsausschuss des Bundestages von allen Stellen der Exekutive behindert wird und mit dem Ende der Legislaturperiode in ein paar Monaten zu einem vorzeitigen Ende kommen muß (oder wie wir Juristen dies nennen, wenn wir nicht verstanden werden wollen: „der Diskontinuität anheim fallen wird“), fällt der Aufklärung des Sachverhalts durch das OLG München besonderes Gewicht zu. Die bisher bekannt gewordenen Aussagen von Vertretern des Gerichts zeigen, daß hieran kein über das notwendige Maß hinausgehende Interesse besteht. Die Richter in München lassen sich anscheinend gerne auf Subsumtionsautomaten reduzieren.

Diejenigen, die fragen, was die ganze Kritik an der Sitzplatzvergabe für Journalisten soll, mögen sich doch mal für eine Minute folgendes Szenario vorstellen:

In der Türkei werden über 10 Jahre lang Deutsche ermordet. Immer mit der gleichen Waffe, so daß jeder von einem Zusammenhang ausgehen kann. Deutsche Kulturzentren brennen, auf Kirchen werden Brandanschläge verübt, auf Demonstrationen rufen die Türken „Deutsche raus!“. Dennoch weigert sich die türkische Polizei, von einem deutschenfeindlichen Hintergrund auszugehen. Vielmehr bezeichnet sie die deutschen Opfer als Kriminelle, die irgendwie selbst an ihrem Tod schuld waren. Nach 10 Jahren kommt heraus, daß nicht nur anti-deutsche Türken die Täter waren, sondern daß diese langjährige Kontakte zum türkischen Geheimdienst hatten, daß sie überwacht worden waren, aber daß die ansonsten als sehr effektiv geltenden Sicherheitsbehörden ihre Spur „verloren“ hatten. Es besteht der begründete Verdacht, daß Zahlungen des türkischen Geheimdienstes ihren Weg zu den Terroristen gefunden haben. Als das türkische Parlament die Affäre untersuchen will, vernichtet der türkische Geheimdienst die Akten. Die türkische Regierung mauert.

Fände es wirklich jemand überzogen, wenn in solch einem Verfahren ein paar deutsche Zeitungen und die deutsche Botschaft einen Sitzplatz in dem Gerichtsverfahren forderten? Wohl kaum.

In Müchen jedoch werden sich ab dem 17. April jeden Morgen türkische Journalisten und Botschaftsangehörige vor dem Gericht in einer Reihe mit Neo-Nazis anstellen müssen, um einen der freien Sitzplätze zu ergattern.

(Andreas Moser ist Jurist und war von 2002 bis 2009 als Rechtsanwalt in Bayern tätig.)

Über Andreas Moser

I am a lawyer in Germany, with a focus on international family law, migration and citizenship law, as well as constitutional law. My other interests include long walks, train rides, hitchhiking, history, and writing stories.
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6 Antworten zu NSU-Prozess: Das Boot ist voll.

  1. Leo Brux schreibt:

    „Dumm“ ist es, was sich das Gericht da leistet.
    Aber könnte es nicht sein, dass hinter dieser Dummheit auch Methode steckt?
    Die haben Angst. Sie wollen den Prozess so klein machen wie möglich, sie wollen der Gefahr vorbeugen, die für den in der ganzen Sache in Verdacht geratenen Staat besteht. Also tun sie mal so, als ob der Zschäpe-NSU-Prozess ein ganz ganz ganz normaler Prozess ist, ohne politische Implikationen, ohne internationale Implikationen.

    Das sieht nach einer Weisung von oben aus, oder danach, dass man sich bewusst ein Gericht ausgesucht hat, dem man für das verengte Verfahren gar keine Weisung geben musste.

    Der Ausschluss der türkischen Medien und des Botschafters war da natürlich glatt kontraproduktiv: Der Skandal schon vor dem Beginn macht alle hellwach. Das Gericht startet mit einem Klotz am Bein. Weil es DUMM war. Zu DUMM, um zu kapieren, um was für einen Prozess es hier geht, und wie man damit geschickt umgeht.

    Ich hoffe, dass Nebenkläger und Verteidiger den Mut haben werden, dem Verfahren die Weite und Tiefe zu geben, die es braucht – auch gegen den Willen der Richter.

  2. Leon schreibt:

    Wohltuend, einmal eine nicht verschwörungstheoretisch aufgeladene Kritik des Akkreditierungsverfahrens und der Behandlung einer möglichen Video-Übertragung im NSU-Prozess zu lesen.

    Österlich milde gestimmt würde ich meinen, dass OLG München hat nicht dumm, sondern nicht schlau gehandelt; fürwahr nur ein gradueller Unterschied.
    Es wurde eine ganz eng an das Gesetz anliegende Linie Linie gefahren und man wähnte sich damit auf dem vermeintlich sicheren Kurs – doch leider lauern gerade in Küstennähe Untiefen und andere Hindernisse.
    Immerhin noch vertretbar scheint noch die Auffassung des OLG zu sein, dass Übertragungen in einen anderen Raum zum Zwecke der öffentlichen Vorführung verboten sind, wie es in § 169 S.2 GVG heißt.
    Beim Demjanjuk-Prozess vor 4 Jahren wurde die Video-Übertragung auch erst erwogen und dann verworfen.
    Es gibt auch einige Stimmen in der Literatur, die ein solches Verbot generell bejahen.

    Wird aber die Möglichkeit einer gerichtsinternen Übertragung für Journalisten verneint, wie es das OLG getan hat, wäre umso größere Sorgfalt bei der Vergabe der 50 Plätze vonnöten gewesen.
    Es war ja bekannt, dass türkische Medien ein großes Interesse an der Akkreditierung besitzen und das die Gefahr bestand, dass sie bei dem angewendeten Windhundverfahren leer ausgehen könnten.
    Eine Kontingentierung von 3 bis 4 Plätzen für türkische Medien für den Ernstfall (der prompt auch eintraf) hätte zum einen hitzigen Diskussionen vorgebeugt und wäre auch verfahrenrechtlich kaum zu beanstanden gewesen – bis jetzt habe ich keine Meinung in Rechtsprechung oder Literatur gefunden, die das Gegenteil behaupten würde.

    Dem weiteren Verauf der Prozessführung darf daher mit Spannung entgegen gesehen werden; Dr. Götzl der auch bundesweit vor einigen Jahren durch eine rigide Auslegung des § 33 StGB auf sich auf merksam machte, ist sicher noch für manche Überraschung gut.

    Für den türkischen Botschafter immerhin soll laut „Zaman“ eine befriedigende Regelung gefunden worden sein.

  3. Pingback: NSU-Prozess: Sollte man dem OLG München den Prozess entziehen?

  4. volmi (@volmi6) schreibt:

    Beate Zschäpe ist bestimmt auch bereit im Olympiastadion München den komischen Prozess durchführen zu lassen, aber nur wenn auch Medienvertreter von Russland, Iran und China teilnehmen dürfen

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