Racial Profiling – müssen wir wirklich auf die Gerichte warten?

Als ich noch eine BahnCard 100 hatte, war ich viel im Zug unterwegs. In ganz Deutschland. Es war die beste Möglichkeit, zu all den Gerichtsterminen und Vorträgen in Städte zu gelangen, von denen ich vorher nie gehört hatte, die ich ohne berufliche Notwendigkeit nie besucht hätte und die ich mittlerweile meist wieder vergessen habe. Auf diesen Reisen habe ich viel über Deutschland gelernt, sowohl im direkten Dialog mit redseligen Rentnern und wissbegierigen Studenten als auch beim Belauschen der Unterhaltungen von Fußballfans und Soldaten, die an jedem Wochenende quer durch die Republik düsen (müssen).

Besonders viel gelernt habe ich dabei leider auch über den Rassismus in Deutschland, vor allem den von staatlicher Seite. Sowohl in den Zügen als auch auf den Bahnhöfen patrouilliert die Bundespolizei und erschreckt nichtsahnende Reisende mit dem Ruf „Personenkontrolle!“, der nur nach einem fragenden Blick des Betroffenen um die Aufforderung „Ausweispapiere bitte“ ergänzt wird.

Mir selbst ist das natürlich nie passiert, denn ich bin weiß, trug meist einen Anzug und las die Süddeutsche Zeitung, Die Zeit oder die NJW. Kontrolliert wurden immer Menschen mit dunklerer Hautfarbe oder mit Rastahaaren, mit Bart oder mit Kopftuch. Bei einer dieser Gelegenheiten saß ich im ICE gegenüber einem iranischen Ingenieur, der mir freundliche Tips für meine bevorstehende Iran-Reise gab. Als wir von der Bundespolizei rüde unterbrochen wurden, zückte auch ich meinen Reisepass, um den Polizisten die Möglichkeit zu geben, die Personenkontrolle weniger diskriminierend erscheinen zu lassen als sie war. Daran zeigten die Vertreter der Exekutive jedoch genauso wenig Interesse wie an anderen Grundregeln der Höflichkeit. Ich schämte mich; zuerst über die Beamten und nachträglich darüber, daß ich mich nicht getraut hatte, etwas zu sagen.

Einzelfälle? Bei weitem nicht! Obwohl das OVG Koblenz schon im Oktober 2012 diese als „Racial Profiling“ bezeichnete Praxis als verfassungswidrig, weil gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßend, gebrandmarkt hatte, konzentrieren sich deutsche Polizisten weiterhin auf die gleichen Phänotypen, die die Aufmerksamkeit von Neonazis und anderen einer diffusen Idee von Ariertum Verhafteten auf sich ziehen. Jetzt sind erneut zwei Klagen gegen diese diskriminierende Behandlung anhängig, beim VG Köln und beim VG Stuttgart.

racial profiling I am not a stereotypeDie allein auf der äußeren Erscheinung basierende Personenkontrolle wird nicht nur von den meisten Menschenrechtsorganisationen, der EU-Grundrechteagentur, dem UN-Menschenrechtsausschuss und den Verfassungsgerichten vieler Staaten für menschenrechtswidrig gehalten, sondern sie ist dazu auch noch ziemlich dumm. Dem „Racial Profiling“ liegt das gleiche Stereotyp zugrunde wie dem Polizeiversagen bei den NSU-Morden. Dort war es die Annahme, daß nur Türken andere Türken töten; hier ist es die Annahme, daß Menschen mit dunklerer Haut keine Deutschen oder keine EU-Bürger sein können und daß Weiße nie gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen. Dabei kann der Schwarze ein Deutscher oder Franzose sein und der Weiße ein Australier oder ein Russe, dessen Visum längst abgelaufen ist. So etwas sollte man im Jahr 2013 niemandem mehr erklären müssen. Sehen die Polizisten denn keine Fussballspiele unserer Nationalmannschaft?

Als Jurist könnte ich mich zurücklehnen und einfach abwarten, bis in ein paar Jahren das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird. Als Bürger wünsche ich mir aber Polizisten, Innenminister und Abgeordnete, die auch ohne Hinweise aus Karlsruhe darauf kommen, daß es keine gute Politik ist, einen Teil der Bevölkerung öffentlich zu stigmatisieren und ohne Anlass wie Kriminelle zu behandeln. Spätestens wenn man eine deutsche Übersetzung für den Begriff „Racial Profiling“ sucht, muss jedem klar werden, daß die „rassenbezogene Selektion“ eine Schande für Deutschland ist.

Über Andreas Moser

I am a lawyer in Germany, with a focus on international family law, migration and citizenship law, as well as constitutional law. My other interests include long walks, train rides, hitchhiking, history, and writing stories.
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11 Antworten zu Racial Profiling – müssen wir wirklich auf die Gerichte warten?

  1. Gregor schreibt:

    Nicht nur für Deutschland, eigentlich für die ganze Menschheit. Aber wir haben immer noch Angst vor dem Fremden und deshalb wird das sich nicht so schnell ändern.
    Oder jeder bleibt, wo er hingehört, was ja alles andere als erwünscht ist.
    Grüße

  2. Ein Grübelnder schreibt:

    Dazu folgendes:
    1) Zu einer Zeit, als ich zwischen Schule, Zivildienst und Studium gejobbt habe, bzw. als ich studiert habe, wurde ich mehrfach von der Polizei zur Personenkontrolle gebeten. Auch in Zügen. Und bevor jetzt jemand sagt, ja, der rastatragende, süßlich-verschmort duftende Typ in aberissenen Klamotten ist ja auch auffällig – leider nein, ich trug immer „ordentliche“ Kleidung (saubere Jeans ohne Löcher oder Abnutzungserscheinungen, T-Shirts/Pullis ohne irgendwelche provokanten Motive oder Markenlogos, sondern ein- oder zweifarbig,…), eine Frisur wie ein RTL-Nachrichtensprecher und rauche nicht mal legale, geschweige denn illegale Substanzen. Was die Herrschaften motiviert hat, immer genau meine Personalien zu prüfen, keine Ahnung. Bis auf die Tatsache, dass ich nicht blond und blauäugig bin, sieht man mir eigentlich an, dass ich ein Einheimischer bin. Vielleicht sah ich ja irgendjemand ähnlich, der auf der Fahndungsliste stand. Immerhin gaben sie sich nach der Ausweiskontrolle zufrieden und und ich wurde nicht durchsucht.
    2) Mal angenommen, die Herrschaften hätten außer dem ausländisch aussehenden Fahrgast noch ein paar weitere „pro Forma“ kontrolliert – wo wäre der Unterschied? Doch nur, dass man den nach wie vor vorhandenen Rassismus nicht so offen sieht?

  3. Krischan schreibt:

    Guten Tag,
    bitte mal bei Google News „Phantombild“ eingeben. Heute, am 26.12.2012, ist e i n e r (1) der gesuchten Diebe, Schläger, Mörder weiß, alle anderen (8) sind es nicht.
    Ob es damit zusammenhängen könnte?
    Übrigens – an einer Polizei, die noch weniger Täter findet als bisher, bin ich nicht interessiert.
    Sie?

    • Andreas Moser schreibt:

      Bei meinem Google sind fast alle Phantombilder von Weißen. Vielleicht hat sich Ihr Google schon gemerkt, wonach Sie suchen? bekanntlich führt die gleiche Google-Suche nicht bei jedem User zu gleichen Ergebnissen.

      Einer meiner Punkte ist doch eben, daß die Polizei durch Racial Profiling nicht mehr Täter findet. Die NSU-Morde sind das beste Beispiel. Gerade Drogenschmuggler wissen doch jetzt, daß sie nur einen Weißen im Anzug und mit Laptop in den Zug von Amsterdam nach Deutschland setzen müssen, weil der auf keinen Fall kontrolliert wird.

    • Ein Grübelnder schreibt:

      Mit viel „Assume Good Faith“, wobei man eher von „Assume Ignorance and Stupidity“ sprechen müsste, wohnst Du in der falschen Gegend bzw. googelst zu häufig die falschen Begriffe.
      Ich habe eben bei mir den gleichen Test gemacht. Google Images wirft pro Zeile zwischen 7 und 10 Bilder aus. Das einzige nicht-weiße Phantombild kommt in Zeile 21. D.h. davor kommen 140-200 weiße Phantombilder.
      Sag‘ uns doch bitte, ob Du nun davon ausgehst, dass Google extra wegen Dir seinen Suchalgorithmus schnell geändert hat, und das ja alles eine zionistische Weltverschwörung ist, die gegen Dich ist, oder ob Andreas Deinen kackbraunen Kommentar doch besser gleich löschen sollte.

    • Ein Grübelnder schreibt:

      Nachtrag: Schon allein, dass Du im Jahr 2013 das „heutige Datum“ als 2012 nennst, entlarvt Dich ja schon als Ewiggestrigen.

    • Ein Grübelnder schreibt:

      Nein, denn Du hast eindrucksvoll bewiesen, dass …
      Du nicht verstanden hast, wie Google-Suchergebnisse funktionieren.
      Also noch mal ganz langsam und zum Mitmeißeln:
      Auch wenn Du nicht bei Google eingeloggt bist, speichert Google Deine bisherigen Suchanfragen. Wenn Du also ständig irgendwelche bösen dunkelhäutigen Verbrecher ergoogelst, weil Du Dich für Mordfälle interessierst, in denen ein dunkelhäutiger der Täter war, dann wird Dir Google bei Deinen nächsten Bildersuchen nach „Phantombild“ auch bevorzugt dunkelhäutige präsentieren.

      Da ich andere Hobbys habe, kommt bei mir auf 140-200 weiße Phantombilder ein dunkelhäutiges, wenn ich den gleichen Begriff bei Google eingebe. Und nun geh bitte aus Scham Dein eigenes Haus anzünden.

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  6. Asylanwalt schreibt:

    Zu Gerichtsterminen bin ich regelmäßig mit der Bahn unterwegs und komme dabei auch an einem Bahnhof einer Landeshauptstadt vorbei, der sich zentralistisch alle Bahnverbindungen im Land aneignen will (das nur am Rande). Ich habe beobachten müssen, wie Personen der Bundespolizei den Bahnsteig abliefen und nur solche Menschen ansprachen, die nach ihrem äußeren Aussehen sozusagen meiner Mandantschaft zuzurechnen wären – es war wirklich ein ganz gezieltes Suchen der Bundespolizei. Und beim Umsteigen habe ich es sogar erlebt, dass die Bundespolizei in besagtem Bahnhof ganz gezielt einen Zug durchsuchte, der zu einem Verwaltungsgericht mit Asylverfahren führte – als wolle man die Asylbewerber noch in der Wahrnehmung ihrer Rechte schikanieren. Die Richter an besagtem Gericht waren übrigens ziemlich empört und würden es niemals erlauben, dass die Bundespolizei sich anmaßt, gerichtliche Verfahren zu beeinträchtigen.
    Sowohl von Mandanten wie auch interessanterweise von Referendaren höre ich immer wieder Berichte über Kontrollen im Zug.
    Besonders bemerkenswert ist dabei die „Rechtskenntnis“ der beteiligten Beamten: Ein Reisender in einer sozusagen auffälligen Gruppe wurde einmal nur deswegen einer körperlichen Durchsuchung unterzogen, weil er eine Aufenthaltsgestattung hatte, und die Mitreisenden alle eine Duldung – die unfähigen Beamten der Bundespolizeipolizei meinten also, der fehlende rote Balken (Duldung) sei gar noch etwas ganz schlimmeres. Solche Unkenntnis geltenden Rechts wäre woanders sicher strafbar…
    Merkwürdig (oder auch nicht?) ist nur, dass Mandantschaft in meiner Begleitung nicht kontrolliert wird, und dass ich da auch nicht den schon bereit gehaltenen Ausweis vorzeigen muss…
    Nun wird zwar immer von einem „Urteil“ des OVG Koblenz berichtet, aber in Wirklichkeit war es kein Urteil als gerichtliche Entscheidung, sondern nur die Rechtsmeinung des Senats einer dann vergleichsweise erledigten Sache. Und die erste Instanz macht munter weiter in der Zulässigkeit von racial profiling – was offenbar auch alle anderen Dienststellen der Bundespolizei dazu ermuntert.
    Es ist schlimm: Wenn ich im Zug unterwegs bin und so einen Beamten mit dem Bundesadler sehe, habe ich nicht mehr das angebliche Sicherheitsgefühi der gleichsam einfachen Bevölkerung, sondern eher die Angst vor staatlichen Übergriffen…

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